Anfang November passiert in vielen EPU dasselbe: Du schaust zum ersten Mal ehrlich auf deine Zahlen und merkst — heuer bleibt tatsächlich Gewinn übrig. Die nächste Frage kommt reflexartig: Was kann ich noch schnell absetzen, bevor das Finanzamt mitschneidet? Und gleich danach: Wäre jetzt nicht der Moment für die neue Website, die du seit zwei Jahren vor dir herschiebst?
Wer das googelt, landet in einer Wand aus Steuerberater-Artikeln: fachlich sauber, aber generisch. „Investieren Sie noch bis zum 31.12.“ — nur was? Niemand beantwortet die Frage, die dich als EPU wirklich interessiert: Wie werden Website, Google Ads, SEO-Betreuung und Marketing-Tools konkret behandelt? Was wirkt heuer, was erst verteilt über Jahre, und wo lauern die Fallen?
Genau das klären wir hier — und zwar ehrlich. Denn der beliebte Agentur-Sager „Website vor Silvester kaufen und voll absetzen“ hält der Rechtslage nicht stand. Die differenzierte Wahrheit ist trotzdem eine gute Nachricht: Laufende Marketingkosten wirken sofort, und mit der neuen Basispauschalierung 2026 gibt es einen Hebel, den viele EPU noch gar nicht am Radar haben.
Warum Betriebsausgaben gerade zum Jahresende zählen
Die meisten EPU sind Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Für dich gilt damit das Abflussprinzip: Laufende Ausgaben zählen in dem Jahr, in dem du sie tatsächlich bezahlst — nicht, wann die Rechnung ausgestellt wurde. Laut TPA gehören Werbe- und Marketingkosten genau in diese Kategorie: Sie sind Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung. Ein am 28. Dezember überwiesenes Werbebudget drückt also noch den Gewinn 2026, dasselbe Budget am 3. Jänner erst den von 2027.
Wie viel dir das bringt, hängt an deinem Grenzsteuersatz. Der Einkommensteuertarif 2026 laut WKO: 0 Prozent bis 13.539 Euro, 20 Prozent bis 21.992 Euro, 30 Prozent bis 36.458 Euro. Liegt dein Gewinn etwa bei 30.000 Euro, spart dir jeder zusätzlich abgesetzte Euro rund 30 Cent Einkommensteuer — plus die Wirkung auf die SV-Bemessung. Absetzen ist also kein Geschenk, aber ein spürbarer Rabatt auf alles, was du ohnehin für dein Business brauchst.
Und genau da liegt der Denkfehler der klassischen Jahresend-Steuertipps: Sie behandeln die Investition als Selbstzweck. Kaufst du im Dezember irgendwas, nur um Steuern zu sparen, hast du 100 Euro ausgegeben, um 30 zu sparen. Die Rechnung dreht sich erst, wenn die Ausgabe zusätzlich Kunden bringt — und genau dort spielen Website und Marketing in einer anderen Liga als der dritte Bürosessel.
Website steuerlich absetzen: sofort oder über drei Jahre?
Hier wird es konkret — und differenzierter, als viele Agenturen behaupten. Wie deine Website steuerlich behandelt wird, hängt von zwei Fragen ab: Was hat sie gekostet, und wer hat sie erstellt?
Gekaufte Website: immaterielles Wirtschaftsgut mit AfA
Eine Website, die du von einer Agentur erstellen lässt und länger als ein Jahr nutzt, ist aus ertragsteuerlicher Sicht ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Weil sie entgeltlich erworben wurde, ist sie zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben — die kann laut der Steuerberatungsgruppe Fidas mit drei Jahren angenommen werden. Deren Rechenbeispiel passt zufällig exakt: Eine um 1.500 Euro gekaufte Homepage wird mit 500 Euro pro Jahr über drei Jahre abgeschrieben.
Anders bei einer selbst erstellten Website: Für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter gilt ein Aktivierungsverbot — es gibt nichts abzuschreiben, dafür sind deine laufenden Kosten dafür (etwa Baukasten-Abos) sofort Aufwand. Ob Baukasten oder Agentur die bessere Gesamtrechnung ist, haben wir im Artikel Homepage-Baukasten oder Agentur im Detail durchgerechnet — steuerlich nehmen sich beide Wege am Ende wenig, betrieblich umso mehr.
Die GWG-Grenze: unter 1.000 Euro netto geht es sofort
Eine Ausnahme von der Verteilung über Jahre gibt es: geringwertige Wirtschaftsgüter. Anschaffungen bis 1.000 Euro netto darfst du laut USP im Jahr der Anschaffung sofort zur Gänze abschreiben — die Grenze gilt netto, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, sonst brutto. Eine Mini-Website um 900 Euro netto wäre also tatsächlich sofort absetzbar. Was du für dieses Geld realistisch bekommst — und was nicht —, zeigt unser Überblick Was kostet eine professionelle Website wirklich?
Halbjahres-AfA: Der Go-live-Termin entscheidet mit
Für die Abschreibung zählt nicht das Datum der Beauftragung oder der Rechnung, sondern die Inbetriebnahme. Laut kalkuel.at gilt: Wird ein Wirtschaftsgut im ersten Halbjahr in Betrieb genommen, steht die volle Jahres-AfA zu; ab dem 1. Juli nur die Halbjahres-AfA. Geht deine 1.500-Euro-Website im Dezember live, kannst du heuer also 250 Euro absetzen, in den Folgejahren je 500 — und die vergessene AfA lässt sich später nicht nachholen, das Anlageverzeichnis will gepflegt sein.
Google Ads, SEO, Newsletter: Diese Marketingkosten setzt du sofort ab
Die eigentlich gute Nachricht steht selten in den Steuertipps: Fast alles, was du laufend ins Marketing steckst, ist sofort absetzbar. Google Ads sind in Österreich als Betriebsausgabe voll abzugsfähig — das bestätigt etwa camafox.at, eine der wenigen Quellen, die das Thema überhaupt behandeln. Dasselbe Prinzip gilt für die gesamte Familie der laufenden Werbekosten: bezahlt heuer, abgesetzt heuer.
Das macht den Jahreswechsel zu einem echten Gestaltungsspielraum. Ein Werbebudget, das du ohnehin für Jänner geplant hast, kannst du im Dezember aufladen. Eine Jahresrechnung für dein Newsletter-Tool, die im Februar fällig wäre, kannst du oft auf Dezember vorziehen. Was 300 bis 500 Euro Monatsbudget bei Google Ads für ein EPU realistisch bewirken, haben wir in Google Ads mit kleinem Budget aufgedröselt — die Steuerwirkung kommt dort noch obendrauf.
Sofort absetzbar im Jahr der Zahlung (E/A-Rechner)
- Google-Ads- und Social-Media-Werbebudgets samt Betreuungshonoraren
- SEO-Betreuung, Content-Erstellung und Texthonorare für deine Website
- Website-Wartung, Hosting, Domain und SSL — auch als Jahresrechnung im Voraus
- Abos für Newsletter-Tools, Buchungs-Software und Marketing-Automatisierung
- Businessfotos, Produktbilder und Videos für Werbezwecke
- Betrieblich veranlasste Weiterbildung: Marketing-Coaching, SEO-Workshop, Kurse
- Druckkosten für Flyer, Folder und Visitenkarten mit Werbecharakter
Was ändert sich 2026 mit der Basispauschalierung?
Seit heuer gibt es eine Neuerung, die deine ganze Absetz-Strategie umdrehen kann. Laut WKO wurde die Basispauschalierung bei der Einkommensteuer ab 2026 deutlich ausgeweitet: Die Umsatzgrenze stieg von 320.000 auf 420.000 Euro, der Pauschalsatz von 13,5 auf 15 Prozent — maximal 63.000 Euro Betriebsausgaben, die du ganz ohne Belege ansetzen darfst. Bei der Umsatzsteuer kannst du zusätzlich pauschal 1,8 Prozent des Jahresnettoumsatzes als Vorsteuer geltend machen, gedeckelt mit 7.560 Euro.
Die Logik dahinter: Statt jede Ausgabe zu belegen, setzt du pauschal 15 Prozent deines Umsatzes als Betriebsausgaben ab. Bei 60.000 Euro Umsatz sind das 9.000 Euro — ohne einen einzigen Beleg. Der Haken für Marketing-Investoren: Wer pauschaliert, kann Werbe- und Marketingkosten nicht zusätzlich absetzen, sie sind mit der Pauschale abgegolten. Gibst du real deutlich mehr aus, als die Pauschale hergibt, fährst du mit echten Betriebsausgaben besser.
Deshalb gehört diese Rechnung in deinen November: einmal den Gewinn mit Pauschale, einmal mit echten Kosten durchspielen. Dazu kommt die Arbeitsplatzpauschale von 1.200 Euro pro Jahr für die betriebliche Nutzung deiner Wohnung — laut WKO ausdrücklich mit der Basispauschalierung kombinierbar. Für ein EPU im Homeoffice, das wenig investiert, kann die Kombination stark sein; für eines, das heuer Website, Ads und Coaching zahlt, meist nicht. Rechnen statt raten.
Gewinnfreibetrag: Warum deine Website hier durchfällt
Der zweite Klassiker der Jahresend-Steuertipps ist der Gewinnfreibetrag. Laut USP kannst du bis zu 15 Prozent deines Gewinns steuerfrei stellen, insgesamt maximal 46.400 Euro. Der Grundfreibetrag von 4.950 Euro — er deckt Gewinne bis 33.000 Euro ab — steht dir dabei automatisch zu, ganz ohne Investition. Für die meisten EPU ist damit der wichtigste Teil bereits erledigt, bevor sie einen Euro ausgeben.
Spannend wird es erst darüber: Für Gewinnanteile jenseits von 33.000 Euro brauchst du den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag — und der hat enge Regeln. Begünstigt sind laut USP nur körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer oder bestimmte Wertpapiere. Eine Website ist immateriell und fällt durch. Und sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter sind ausdrücklich ausgenommen — die 900-Euro-GWG-Website zählt also ebenfalls nicht.
Die ehrliche Zusammenfassung: Website und Marketing sind kein Vehikel für den Gewinnfreibetrag. Wer dir das Gegenteil erzählt, verwechselt Betriebsausgabe und begünstigte Investition. Der Gewinnfreibetrag gehört ins Gespräch mit deiner Steuerberatung — dein Marketingbudget wirkt über einen anderen, simpleren Kanal: als ganz normale Betriebsausgabe, die nebenbei Kunden bringt.
Kundengeschenke oder Sichtbarkeit: Wohin mit dem Dezember-Budget?
Bleibt der dritte Dezember-Reflex: Kundengeschenke. Auch hier ist die Steuerlage strenger, als viele glauben. Echte Weihnachtsgeschenke an Kunden über der Bagatellgrenze von rund 40 Euro sind laut der Kanzlei Szabo weder Betriebsausgabe noch vorsteuerabzugsfähig — sie gelten als Repräsentationsaufwand. Absetzbar sind nur werbewirksame Artikel, etwa Kalender oder Kugelschreiber mit Firmenlogo, wie mk-steuerberatung.at bestätigt.
Halte kurz fest, was das Finanzamt hier eigentlich prüft: Werbewirksamkeit. Das ist exakt dasselbe Kriterium, nach dem du dein Marketingbudget ohnehin beurteilen solltest. Die Weinflasche um 45 Euro ist steuerlich verloren und marketingtechnisch nach einem Abend vergessen. Dieselben 45 Euro in Sichtbarkeit — Werbebudget, Website-Wartung, ein besserer Blogartikel — sind voll absetzbar und arbeiten weiter.
Dein Fahrplan bis Silvester
Damit aus der Theorie ein Plan wird, hier die Reihenfolge, die sich für ein EPU im November bewährt. Sie kombiniert die Steuerlogik mit dem, was betrieblich ohnehin ansteht — denn der Jänner ist zu spät, um über das alte Jahr nachzudenken.
- 1Anfang Nov.
Zahlen ziehen und Pauschalierungs-Check rechnen
Gewinnprognose fürs Jahr erstellen und zwei Varianten vergleichen: Basispauschalierung 15 Prozent vs. echte Betriebsausgaben. Erst dieses Ergebnis entscheidet, ob sich vorgezogene Marketingausgaben heuer überhaupt steuerlich auszahlen.
- 2Mitte Nov.
Laufende Marketingkosten heuer bündeln
Jahresrechnungen für Tools, Hosting und Wartung auf Dezember vorziehen, geplantes Werbebudget noch heuer bezahlen, offenes Weiterbildungsbudget nutzen. Alles davon ist Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung.
- 3Anfang Dez.
Website-Projekt beauftragen — mit realistischem Blick
Mit 14 Werktagen Lieferzeit geht sich der Go-live vor dem Jahreswechsel aus: heuer Halbjahres-AfA, ab Jänner volle Wirkung im Markt. Der eigentliche Gewinn ist nicht die Steuer, sondern der Saisonstart mit fertiger Website.
- 4Mitte Dez.
Belege sichern und Anlageverzeichnis aktualisieren
Rechnungen und Zahlungsnachweise ablegen, die neue Website mit Anschaffungskosten und Nutzungsdauer ins Anlageverzeichnis eintragen. Vergessene AfA darf in späteren Jahren nicht nachgeholt werden.
- 5Ende Dez.
Budget und Plan für 2027 festzurren
Die Jahresend-Analyse direkt in den Marketingplan fürs neue Jahr überführen: ein Ziel, ein bis zwei Kanäle, ein fixes Monatsbudget — damit die abgesetzten Euros ab Jänner auch Aufträge bringen.
Für den letzten Schritt musst du das Rad nicht neu erfinden: In Marketingplan 2027 für EPU steht die Ein-Seiten-Methode dafür Schritt für Schritt. Und falls das Budget knapper ist als die Steuerersparnis vermuten lässt: Welche Finanzierungswege bleiben, wenn der KMU.DIGITAL-Fördertopf ausgeschöpft ist, findest du in unserem Förder- und Finanzierungs-Guide.
Fazit: Steuern sparen ist der Bonus — Kunden gewinnen das Ziel
Die ehrliche Bilanz dieses Guides: Ja, du kannst Website und Marketing in Österreich steuerlich absetzen — laufende Kosten sofort, die gekaufte Website über rund drei Jahre, und mit der Basispauschalierung 2026 gibt es eine Variante, die du vorher durchrechnen solltest. Aber kein einziger dieser Paragrafen macht aus einer schlechten Investition eine gute. Die Reihenfolge muss stimmen: zuerst die Frage, was dir 2027 Kunden bringt — dann die Steuerwirkung als Rabatt obendrauf.
Wir sehen das an unseren eigenen Marken jeden Tag: Die bellerei, unser nachhaltiger Hunde-Onlineshop, holt heute über 15.000 Besucher pro Monat rein organisch — die Content- und SEO-Arbeit dahinter war längst abgesetzte Betriebsausgabe, während sie immer noch Umsatz bringt. Genau so soll sich eine Marketing-Investition anfühlen: Der Steuereffekt ist nach einem Jahr Geschichte, die Sichtbarkeit nicht.
Wenn du vor der Entscheidung stehst, ob heuer noch Website, Ads oder gar nichts dran ist: Buch dir ein kostenloses Erstgespräch — wir schauen gemeinsam auf deine Ausgangslage, ohne Verkaufsdruck. Und wenn du lieber punktuell sparren willst, gibt es das 1:1-Coaching für 90 Euro pro 30 Minuten: betrieblich veranlasst und damit, du ahnst es, sofort absetzbar.
Quellen & weiterführende Links
- 1.USP.gv.at: Gewinnfreibetrag — Staffeln, Grundfreibetrag und begünstigte Investitionen
- 2.WKO: Neuerungen für EPU — Basispauschalierung, Arbeitsplatzpauschale und ESt-Tarif 2026
- 3.Fidas Steuerberatung: Abschreibung einer Homepage (Aktivierung und Nutzungsdauer)
- 4.kalkuel.at: Abschreibung in Österreich — AfA, GWG-Grenze und Halbjahresregel
- 5.TPA Group: Steuertipps für Selbstständige und Betriebsinhaber zum Jahresende
- 6.camafox.at: Steuerliche Vorteile und Förderungen für Google Ads in Österreich
- 7.Szabo & Partner: Kundengeschenke und Spenden — die 40-Euro-Bagatellgrenze
